Umgang mit Mietzeitschäden
Im Falle von Mietzeitschäden muss der Mieter jeweils für die Reparaturen aufkommen. In der Regel handelt es sich um Kleinigkeiten, welche sich aber insgesamt summieren können. Bis zur Wohnungsübergabe sollte jeder Schaden repariert werden.
Sollte ein Fehler selbst nicht verursacht worden sein, dann ist diese im alten Übergabeprotokoll zu finden. In diesen Fällen muss der Schaden nicht ausgetauscht werden. Das Übergabeprotokoll sollte sich vor den Arbeiten auf jeden Fall auch noch mal genau angesehen werden.
Ansonsten ist am Ende für eine besenreine Wohnungsübergabe zu sorgen, als Umzugsdienstleister übernehmen wir dies für Sie. Es besteht nämlich keine Pflicht für eine gründliche Reinigung der Wohnung.
